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AGB

Webshop-AGB der Pineca GmbH

Vertragsbedingungen für Kaufverträge, die über die Webseite www.pineca.at zwischen der Pineca GmbH, Krenngasse 21, 8010 Graz, Österreich, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wien 73 Fr 15150/23 s, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Arunas Geciauskas, USt-Identifikations-Nr.: ATU80181848 – im Folgenden "Pineca“ – und den in § 2 des Vertrags bezeichneten Kundinnen und Kunden – im Folgenden „Kunde“ – geschlossen werden. Die Website www.pineca.at wird verwaltet und betrieben von der Pineca GmbH.

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen Pineca und den Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, Pineca stimmt ihrer Gültigkeit ausdrücklich zu. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen, sowie der Vertragstext, sind in deutscher Sprache verfasst und können vom Käufer/der Käuferin in seinen/ihren Arbeitsspeicher geladen und ausgedruckt werden. Auf Wunsch können sie unter der E-Mail-Adresse [email protected] in digitaler oder schriftlicher Form angefordert werden.

(2) Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer/Unternehmerin jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Zum Vertragsschluss benötigt der Kunde ein Benutzerkonto bei Pineca und muss damit angemeldet sein. Der Kunde hat auch die Möglichkeit, ohne Registrierung über die Funktion „Gastkonto“ Verträge zu schließen. (Bei Bestellung per E-Mail oder Telefon wird das Konto automatisch für den Kunden erstellt und ihm/ihr werden seine/ihre Login-Daten per E-Mail zugesendet.) Der Kunde kann aus dem Sortiment des Anbieters Produkte, insbesondere Gartenhäuser, Blockbohlenhäuser und Holzgaragen sowie Zubehör hierfür auswählen und diese über den Button „in den Warenkorb“ in dem sogenannten Warenkorb sammeln. Über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ gibt er bzw. sie einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen (z.B. über die Zurück-Schaltfläche oder Abbruch des Bestellvorgangs und Änderung der bisherigen Eingabe). Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen/ihren Antrag aufgenommen hat.

(2) Pineca schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in der die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde/die Kundin über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden bei Pineca eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch Pineca zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) dem Kunden von uns auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.

(3) Der Vertragsabschluss erfolgt in deutscher Sprache.

§ 3 Produkte / Produktbeschreibungen

Angebote von Pineca sind unverbindlich. Der Kunde erhält für jedes Produkt eine gesonderte Produktbeschreibung zum jeweiligen Artikel. Bei der Darstellung im Webshop handelt es sich um Muster, es kann daher bei den gefertigten Produkten zu leichten Struktur- und Farbabweichungen kommen. Alle Gartenhäuser werden unbehandelt geliefert, es sei denn, es wird beim einzelnen Artikel auf eine Farbbehandlung hingewiesen. Holz ist ein natürliches Material und kann Risse oder Kerben aufweisen, sowie seine Form durch die Aufnahme von Feuchtigkeit leicht verändern. Dies stellt keinen Reklamationsgrund dar.

Wir beziehen unsere Produkte von verschiedenen Werken. Wir behalten uns deshalb vor, dass Produkte in Details von der Produktbeschreibung und den dargestellten Abbildungen abweichen können. Zudem behalten wir uns das Recht vor Spezifikationen von Modellen zu ändern oder diese aus dem Programm zu nehmen.

§ 4 Lieferung, Warenverfügbarkeit

(1) Die Anlieferung erfolgt frei Bordsteinkante, also bis zu der nächstgelegenen öffentlichen Bordsteinkante zur Lieferadresse, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Straßenanbindung muss für einen 40t-LKW (L: 18,50 m, B: 2,70 m, T: 4,00 m) befahrbar und breit genug sein, um straßenseitig abladen zu können. Die Entladung erfolgt mit einem Mitnahmestapler. Für die Entladung ist ein fester Untergrund notwendig. Für die Entladung mit einem Geländestapler können weitere Kosten anfallen, die vom Kunden zu tragen sind.

(2) Für die Lieferungen ins Ausland oder für große Bestellungen, wenn die Lieferung direkt ab Werk organisiert wird, haben die LKWs keine Mitnahmestapler für die Entladung dabei. Wenn die Lieferung ohne Mitnahmestapler erfolgt, wird der Kunde im Voraus von unserer Verkaufsabteilung informiert.

(3) Von Pineca angegebene Lieferzeiten für Standardprodukte berechnen sich ab dem Zeitpunkt der Auftragsbestätigung, die eine vorherige (An-)Zahlung des Kaufpreises voraussetzt, vgl. § 7. Die angegebenen Lieferzeiten für Maßanfertigungen berechnen sich ab dem Zeitpunkt der Erstellung der Zeichnungen. Sofern die jeweilige Ware in unserem Onlineshop als „schnell lieferbar“ gekennzeichnet ist, beträgt die Lieferzeit 1-2 Wochen. Sofern für die jeweilige Ware in unserem Onlineshop keine oder keine abweichende Lieferzeit angegeben ist, beträgt sie 6-10 Wochen. Für maßgefertigte Produkte 8-12 Wochen. Diese Lieferzeiten sind als Schätzungen zu verstehen. Bei einer Überschreitung der Lieferzeit hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz, Vertragsauflösung oder eine andere Art der Kompensation.

(4) Sollte ein als "schnell lieferbar" gekennzeichnetes Produkt fälschlicherweise nicht innerhalb von 1-2 Wochen ab Lager lieferbar sein, so teilt Pineca dem Kunden dies unverzüglich in der Auftragsbestätigung mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht Pineca von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.

(5) Ist das vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt Pineca dem Kunden dies ebenfalls unverzüglich in der Auftragsbestätigung mit. Bei einer Lieferungsverzögerung von mehr als zwei Wochen hat der Kunde/die Kundin das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Das gesetzliche Widerrufsrecht des Kunden (siehe „Widerrufsbelehrung“) wird hiervon nicht berührt. Im Übrigen ist in diesem Fall auch Pineca berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen. Hierbei werden eventuell bereits geleistete Zahlungen des Kunden unverzüglich erstattet.

(6) Wenn Änderungen an der ursprünglichen Bestellung vorgenommen werden, kann dies zu einer Verzögerung der Lieferung führen. Solange nicht anders vereinbart, beginnt die in 4.1 beschriebene Lieferzeit von vorne.

(7) Bitte beachten Sie, dass örtliche Feiertage die Lieferzeit beeinflussen können. Besonders im Zeitraum vom 20.-31. Dezember ist eine Verzögerung durch einen erhöhten Transportbedarf möglich. Dies liegt außerhalb unserer Kontrolle.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum von Pineca.

§ 6 Preise und Versandkosten

(1)  Alle Preise, die auf der Website von Pineca angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Pineca ist berechtigt, seine Preise für zukünftige Bestellungen jederzeit anzupassen.

(2) Die bestätigten Bestellungen werden automatisch in die Produktionsreihe gestellt. Der Kunde kann innerhalb der ersten 3 Wochen nach der Bestellung den Produktionsstart verschieben, wenn er oder sie das Produkt erst zu einem späteren Zeitpunkt geliefert haben möchte. Allerdings gilt der bestätigte Preis nur für die ersten 3 Wochen, d.h. nach diesem Zeitraum können sich die Konditionen ändern, wodurch eine Differenz zwischen dem alten Bestellpreis und dem aktuellen Preis entstehen kann. Entscheidet sich der Kunde den Produktionsstart zu verschieben, so muss er bzw. sie dann auch diese mögliche Differenz bezahlen.  

Geschieht keine Intervention des Kunden innerhalb der ersten 3 Wochen, so beginnt der Produktionsstart und das Produkt wird in der regulären Zeit geliefert. Der Kunde kann dann entweder selbst das Produkt privat einlagern oder unseren Einlagerungsservice in Anspruch nehmen. Der Einlagerungsservice für den 1. Monat nach der Lieferung ist kostenlos, danach beträgt der Preis pro Monat 3% des Bestellpreises.

Die Abrechnungen für unseren Einlagerungsservice erfolgen auf monatlicher Basis. Der Betrag für die Lagerungsgebühren ist innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen. Bei einer Zahlungsverweigerung vom Käufer hat der Verkäufer das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Falls es sich um einen Auftrag handelt, bei dem eine Maßanfertigung bestellt worden ist, kann der Verkäufer bis zu 30 % der Anzahlung einbehalten. Die maximale Dauer von unserem Einlagerungsservice beträgt 6 Monate. Falls der Kunde innerhalb von 6 Monaten die Ware nicht annimmt, obwohl Einlagerungskosten bezahlt wurden, hat Pineca GmbH (Verkäufer) das Recht, einseitig vom Kaufvertrag zurückzutreten (falls es sich um einen Auftrag handelt, bei dem eine Maßanfertigung bestellt worden ist, hat der Verkäufer das Recht bis zu 30 % der Anzahlung zu behalten).

(3) Die entsprechenden Versandkosten werden für die Kunden im Bestellformular angegeben. Sofern nichts anderes vereinbart ist, liefert Pineca an Kundinnen und Kunden auf dem österreichischen Festland versandkostenfrei.

(4) Der Versand der Ware erfolgt per Spedition, bei Paketware per Post. Das Versandrisiko trägt Pineca, wenn der Kunde Verbraucher ist.

(5) Der Kunde hat im Falle eines Widerrufs die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen

§ 7 Zahlungsmodalitäten

(1) Der Kunde kann die Zahlung per Kreditkarte oder Sofortüberweisung vornehmen. 

(2) Der Kunde kann die in seinem Benutzerkonto gespeicherte Zahlungsart jederzeit ändern.

(3) Unmittelbar mit Vertragsschluss ist der vereinbarte Kaufpreis fällig. Bei der Zahlungsart Rechnungskauf ist eine Anzahlung des Kaufpreises in Höhe von 20% des Warenwertes (30% für maßgefertigte Projekte) bei Vertragsschluss fällig, bei der Zahlungsart Rechnungskauf innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Ware; bei den Zahlungsarten Kreditkarte, Sofortüberweisung oder Giropay ist diese 5 Tage vor Lieferung fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so befindet sich der Kunde bereits durch Überschreitung dieser Frist in Verzug. In diesem Fall hat er bzw. sie dem Anbieter Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten, sofern er oder sie Unternehmer/in ist, in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.

(4) Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Anbieter nicht aus.

§ 8 Montage

Falls der Kunde die Montage nicht mit dazu bestellt hat, gehen alle anfallenden Montagekosten zulasten des Kunden. Dieser hat die Produkte gemäß der Montageanleitung zu montieren.

Jeder Holzbau benötigt einen festen, ebenen und frostsicheren Untergrund. Für die Erstellung des Fundaments ist der Kunde verantwortlich. Die Montagefirma übernimmt keine Gewährleistung für Mängel aufgrund eines fehlerhaften Fundaments. Sollte ein fehlerhaftes Fundament vor Beginn der Montage ersichtlich werden, hat die Montagefirma das Recht, die Arbeiten nicht zu beginnen. Die anfallenden Reisekosten oder die zusätzlichen Kosten zur Ausbesserung des Fundaments werden dem Kunden in Rechnung gestellt. 

(1)  Die Montage ist kein Bestandteil der Leistungen der Pineca GmbH. Pineca ist lediglich der Vermittler zwischen dem Kunden und der Montagefirma. Falls der Kunde die Montage nicht mit dazu bestellt hat, gehen alle anfallenden Montagekosten zulasten des Kunden. Dieser hat die Güter gemäß der Montageanleitung zu montieren.

(2) Zum Montagetermin muss das Fundament fertig sein. Die Montage erfolgt ab Oberkante des Betonfundaments. Wenn nicht anders vereinbart, werden die ersten Fundamentträger direkt auf dem Betonfundament befestigt. Wenn der Kunde sich eine Feuchtigkeitssperre wünscht, muss er das Material selbst besorgen, oder gesondert beauftragen. Die Montagefirma muss darüber vor Beginn informiert werden

(3) In dem Montagepreis sind folgende Leistungen inbegriffen: An- und Abfahrt, das Tragen des Bausatzes und notwendiger Werkzeuge bis max. 15 Meter von dem Fundament, Bereitstellung der Baustelle, Absperrung mit Stoppleiste falls nötig (Bereitstellung und Montage eines Gerüstes ist nicht inkludiert), Prüfung und Sortierung der Bauteile anhand der Montageanleitung, Prüfung des Fundaments auf Ordnungsmäßigkeit, Verankerung der Unterkonstruktionshölzer auf dem Fundament (wenn zum Bausatz dazu gehörend), Montage des Rohbaus (Wände, Zwischendecke bei Doppelgeschoss, Dachgiebel, Dachsparren), Isolierung der Wände, wenn bei Pineca GmbH geordert, Verlegung der Dachbretter, Montage der Holzbalken für die Isolierung des Daches (falls zum Bausatz dazu gehörend), Isolierung des Daches, wenn bei Pineca GmbH geordert, Montage der OSB Platten, falls zum Bausatz dazu gehörend (bei Verlegung von Trapezblech sind keine OSB Platten notwendig), Dacheindeckung (Bitumendachschindeln oder Trapezbleche), wenn bei Pineca GmbH geordert, Montage des Einbaukastens für die Fenster und Außentüren, wenn das Haus in doppelwandiger Ausführung gebaut wird, Einbau von Fenstern, Außentüren und Dachfenstern, wenn bei Pineca geordert, Isolierung des Fußbodens, Verlegung des Fußbodens, wenn bei Pineca GmbH geordert, Innentüren, Montage der Verkleidungsteile (Fußleisten, Blenden, Windbretter, Stirnbretter), grobe Säuberung des Innenraums (Entsorgung des Verpackungsmaterials (Plastikfolie), der Holzreste, sowie der Paletten ist nicht inbegriffen). Montage umfasst keine Malerarbeiten.

(4) Soweit Zusatzleistungen, wie das Tragen der Bauteile falls die Baustelle mehr als 15 Meter von der Straße entfernt ist, Verlegung der Feuchtigkeitssperre auf das gesamte Fundament (z.B Katja Bahn, Fortex Folie), Verlegung der Unterspannbahn, Anbringung der Bitumenbeschichtungsmasse, Verlegung der Dichtungsrollen unter den Fundamenthölzern, zusätzliche Ausgleichsarbeiten für das Fundament, Montage von Dachrinnen, Imprägnierung, Stromkabelverlegung, u.a. zusätzlich vom Auftraggeber beauftragt werden, sind diese gesondert zu bezahlen, auch wenn vertraglich hierzu nichts vereinbart ist.

(5) Der Kunde muss einen Lichtstromanschluss, einen Wasseranschluss, ein Gerüst (wenn die Firsthöhe des Holzbaus über 2m hoch ist), sowie eine Toilette zur Verfügung stellen. Falls das Gerüst benötigt wird, ist der Kunde dafür verantwortlich. Falls es auf der Baustelle für einen der Punkte keine Möglichkeiten gibt, muss der Auftraggeber im Voraus darüber informieren, damit die zusätzlichen Kosten rechtzeitig bewertet werden können

(6) Die Baustelle darf in der Zeit der Montage des Rohbaus nur von den Monteuren betreten werden. Die Baustelle kann von der Montagefirma abgesperrt werden. Die Leistungen von anderen Handwerkern können erst nach Fertigstellung der Montage durchgeführt werden. Sollte es aufgrund anderer Arbeiten dennoch zu Verzögerungen der Montage kommen, wird dies dem Kunden in Rechnung gestellt.

(7) Nach Abschluss der Montage bleiben Verpackungsmaterial (Plastikfolie), Holzreste, sowie die Paletten auf der Baustelle. Diese sind vom Kunden zu entsorgen.

(8) Nach vertragsgemäßer Fertigstellung sind die erbrachten Leistungen vom Kunden abzunehmen. Die Abnahme darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden. Bei gravierenden Mängeln kann die Abnahme bis zur Beseitigung verweigert werden. Wird keine Abnahme vom Kunden verlangt, so gilt die Leistung nach Fertigstellung als abgenommen. Die erbrachten Leistungen der Montagefirma sind auch dann abgenommen, wenn der Kunde den Holzbau in Benutzung nimmt, oder weitergehende Arbeiten (Inneneinrichtung, Anstrich, usw.) vornimmt.

§ 9 Bezahlung der Montage

(1) Die Abrechnung der Montageleistungen erfolgt in Teilen direkt mit der Pineca GmbH. Soweit im Kaufvertrag nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung per Überweisung an die Pineca GmbH mit folgenden Staffelungen:

1) Montageleistung bis 7.000 €:
• 20% Anzahlung
• 80% vor dem Eintreffen des Montageteams.
2) Montageleistung von 7.001 € bis 10.000 €:
• 20% Anzahlung
• 60% zu Beginn der Arbeiten
• 20% 1-2 Tage vor Abschluss der Arbeiten.
3) Montageleistung von 10.001 € und mehr:
• 20% Anzahlung
• 50% zu Beginn der Arbeiten
• 20% nach Fertigstellung der Dachsparren
• 10% 1-2 Tage vor Abschluss des Auftrags.

(2) Im Falle des Zahlungsverzuges oder einer Nichtzahlung des Kunden ist die Montagefirma berechtigt, die Arbeiten einzustellen.

§ 10 Kontrolle und Reklamation

Der Kunde muss die Güter unmittelbar nach der Lieferung kontrollieren. Eventuelle Mängel oder fehlende Teile müssen Pineca innerhalb von 10 Tagen nach der Lieferung mitgeteilt werden. In einem solchen Fall wird Pineca die Teile reparieren, nachliefern oder in Absprache mit dem Kunden eine anderweitige Erstattung vornehmen. Reklamationen schieben die Zahlungsverpflichtung nicht auf und verleihen dem Kunden kein Recht auf Erstattung von Folgeschäden. 

§ 11 Sachmängelgewährleistung, Garantie

(1) Pineca haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB.

(2) Etwaige von uns gegebene Verkäufergarantien für bestimmte Artikel oder von den Herstellern bestimmter Artikel eingeräumte Herstellergarantien treten neben die Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln im Sinne von Abs. 1. Einzelheiten des Umfangs solcher Garantien ergeben sich aus den Garantiebedingungen, vgl. § 9.

(3) Falls der Kunde nicht explizit vorgibt, in welche Richtung sich die Fenster und Außentüren öffnen lassen sollen, behält sich Pineca vor, selbst zu entscheiden.
Ist die gelieferte Sache mangelhaft, leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung).
Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
Holz ist ein Naturprodukt; seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer seine biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellt keinen Reklamations- oder Haftungsgrund dar. In Abhängigkeit der Temperatur sind Änderungen der Abmessungen von bis zu 5% möglich.

§ 12 Garantie

Neben der gesetzlichen Gewährleistung bieten wir Ihnen Herstellergarantien. Pineca garantiert ihren Kunden, dass ihre Produkte frei von Material-, Herstellungs- und Konstruktionsfehlern sind. Natürliche Verformungen etc. sind davon ausgeschlossen. Maßgeblich ist hierbei der Stand von Wissenschaft und Technik zum Herstellungszeitpunkt. Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden oder aus Produkthaftung bestehen nur nach Maßgabe der zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

Diese Garantie gilt für eine Frist von 5 Jahren ab Kaufdatum für Privatkunden bei Gartenhäusern bis 40 m², bei Gartenhäusern größer als 40 m² für eine Frist von 10 Jahren, für unsere Türen und Fenster 2 Jahre und für unsere elektronischen Zubehörteile 1 Jahr. Die Garantiefrist verlängert sich nicht aufgrund der Gewährung von Leistungen im Rahmen dieser Garantie, insbesondere nicht bei Instandsetzung oder Austausch. Die Garantiefrist beginnt in diesen Fällen auch nicht neu zu laufen. Die Rechte aus dieser Garantie kann der Kunde durch schriftliche Fehleranzeige innerhalb der Garantielaufzeit gegenüber Pineca geltend machen. Voraussetzung ist überdies, dass der Kunde den Fehler innerhalb von sechs Monaten, nachdem er bzw. sie diesen erkannt hat bzw. hätte erkennen müssen, anzeigt. Die Garantie kann erst nach Bezahlung der Ware in Anspruch genommen werden. Diese Garantie beginnt mit dem Erhalt der betreffenden Ware durch den Kunden.

Die Garantieleistung beschränkt sich auf den Ersatz des defekten Teils oder Artikels. Sie deckt nur den Austausch bzw. die Reparatur von defekten Teilen oder Materialien, die vom Käufer zurückgesandt werden („Bring-In-Service“).

Voraussetzung für die Wirksamkeit dieser Garantie ist eine fachgerechte Installation und Wartung gemäß Betriebsanleitung und den anerkannten Regeln der Technik (z.B. durch einen Meisterbetrieb oder einen autorisierten Fachbetrieb) sowie die Einhaltung der Bedienungsanleitungen und die Verwendung der Produkte gemäß den technischen Anleitungen und Pflegeanweisungen von Pineca. Die auf Palette(n) angelieferte Ware muss trocken bzw. unter einem Dach gelagert werden und der Aufbau spätestens 6 Monate nach Lieferung erfolgt sein. Da Holz ein Naturmaterial ist, kann es sein, dass sich Risse oder Kratzspuren bilden. In diesem Fall erfolgt keine Garantieleistung, es sei denn, die Konstruktion wird dadurch in Mitleidenschaft gezogen.

Von der Garantie ausgeschlossen sind:

  • -  der Ersatz von Verbrauchsmaterialien

  • -  die nicht ordnungsgemäße oder unsachgemäße Verwendung der Waren

  • -  Störungen in Verbindung mit Zubehör (Netzzuleitung)

  • -  Mängel und deren Folgen, die auf einen unsachgemäßen und zweckfremden Gebrauch der Ware zurückzuführen sind

  • -  Durch äußere Einflüsse entstandene Beschädigungen, insbesondere Schäden durch Sturm, Stöße, Feuer,Blitzschlag, Frost, Überschwemmungen, Naturkatastrophen

  • -  wenn etwaige Bedingungen für die Lagerung, die Montage, die Nutzung und die normale Instandhaltung nicht beachtet werden

  • -  Mängel, die auf mangelhaften Fundamenten beruhen

Wir liefern unbehandeltes Holz. Spätestens 2 Wochen nach der Montage muss das Holz behandelt, d.h. gestrichen werden. Bitte beachten Sie, dass die Holzfarbe eine deckende Beschichtung auftragen muss. Die deckende Nassfilmdicke sollte mindestens 170-180 µm betragen.

Die Garantie kann leider nicht für Schimmelbildung geltend gemacht werden, wenn durch die Nutzung im Gebäude keine dauerhafte relative Luftfeuchte von 50% oder weniger gewährleistet ist.

Fehlende Luftzirkulation im Holzhaus kann Schimmel verursachen. Bitte stellen Sie deshalb sicher, dass eine gute Lüftung gewährleistet ist. Besonders isolierte Häuser müssen aufgrund der höheren Dichtheit der Wände gut belüftet werden. Sie sollten immer eine niedrige Luftfeuchtigkeit im Inneren halten. Für diesen Zweck empfehlen wir die Installation von Frischluft-Wärmetauschern. Wichtig ist auch, dass Sie die Bohlen zu Beginn nicht im feuchten oder nassen Zustand streichen, dies schließt Feuchtigkeit im Holz ein!

Wir bieten Bitumendachschindeln, Trapezblech und Bitumenbahnen zur Auswahl als Dacheindeckungsmaterial an. Unsere Dächer sind bei einigen Modellen für eine maximale Schneelast bis 65 kg/m² ausgelegt, unter der Voraussetzung, dass die Dacheindeckung 20 kg/m² nicht überschreitet. Sollten Sie Ihre eigene Dacheindeckung verwenden, sind auf jeden Fall leichte Materialien, wie Blech, Trapezblech o. ä. zu verwenden. Wenn Sie in einer Bergregion wohnen oder Tondachziegel verlegen möchten, empfehlen wir unbedingt die notwendige Dachlast mit statischen Berechnungen zu prüfen. Andernfalls übernehmen wir keine Garantie für die Standfestigkeit des Daches.

Feuerwiderstandsklasse: Unsere Produkte aus Blockbohlen mit einer Wandstärke von mindestens 44 mm können nach Anpassung der Dachkonstruktion die Feuerwiderstandsklasse F30 erfüllen. Dafür müssen die Dachbretter mindestens 34 mm stark sein und die Dachsparren eine Breite und Höhe von mindestens 75 mm x 190 mm aufweisen.

§ 13 Haftung

(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Pineca, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragsziels notwendig sind.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Pineca nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht, wenn es sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt.

(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) Alle Haftungsansprüche gegen Pineca, die nicht innerhalb 1 Jahres nach ihrer Entstehung bei Pineca eingereicht werden, verfallen durch Verjährung.

(5) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

(6) Wir haften nicht für Betriebsschäden. Wir liefern die Produkte nur für den häuslichen und privaten Gebrauch. Wenn Sie die Produkte für kommerzielle, geschäftliche oder Wiederverkaufszwecke verwenden, haften wir Ihnen gegenüber nicht für entgangenen Gewinn, Geschäftsverluste, Geschäftsunterbrechungen oder den Verlust von Geschäftsmöglichkeiten.

§ 14 Widerrufsbelehrung

Bei einem zwischen Pineca und dem Kunden geschlossenen Vertrag über www.pineca.at über die Lieferung von Waren handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312c Absatz 1 BGB. Dem Käufer, der Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, steht nach dem Gesetz ein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB (Verbraucherwiderruf bei Fernabsatzgeschäften) zu. Verbraucher nach § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht als Verbraucher können der gesonderten Widerrufsbelehrung entnommen werden. Eine Widerrufsbelehrung in Textform wird dem Käufer per E-Mail übersendet. Zur Ausübung des Widerrufsrechts kann der Käufer das Widerruf-Formular verwenden.

Die Pineca GmbH ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag auch hinsichtlich eines noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung außerordentlich zurückzutreten:

  • -  wenn höhere Gewalt oder andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,

  • -  wenn es aufgrund einer starken Holzpreisveränderung auf dem Weltmarkt zu stark abweichenden Preisen kommt. Der Rohstoffpreis für Holz wird dann als stark abweichend bezeichnet, wenn er zwischen dem Datum der Bestellung und Beginn der Herstellung um mehr als 15% steigt.
    Als unvorsehbarer Umstand kommt bei der Holzpreisänderung die Anwendung des § 313 BGB in Betracht und somit kann eine Anpassung des Vertrags verlangt werden. Sollten sich die Vertragsparteien mit der Anpassung des Vertrages nicht einigen können, kann der Vertrag einseitig von jeder Partei storniert werden.

  • -  wenn begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen,

  • -  wenn der Kunde im Reklamationsfall Leistungen verlangt, die über die gesetzliche Nachbesserungspflicht von Pineca hinausgehen,

  • -  wenn der Kunde im Reklamationsfall eigenständig Reparaturen vornimmt und hierfür eine Kostenerstattung verlangt, welche höher ist als die Kosten, welche der Pineca GmbH bei einer Nachbesserung entstanden wären,

  • -  wenn der Kunde gegen die AGB verstößt.

Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

§ 15 Rückgabe

Produkte, die Sie zurückgeben möchten, müssen in gutem Zustand sein und in der Originalverpackung zurückgegeben werden. Bitte stellen Sie sicher, dass alle Einzelteile ordnungsgemäß verpackt sind, um Beschädigungen oder den Verlust von Teilen während des Transports zu vermeiden.

Die Produktverpackung ist wasserdicht. Sobald das Produkt jedoch ausgepackt wurde, müssen alle Teile vor Regen und Wasser geschützt werden. Wenn diese Regel nicht befolgt wird, kann das Produkt nicht zurückgenommen werden (falls die Bestellung storniert wird).

Die Pineca GmbH akzeptiert keine Rücknahmen, wenn die Produkte durch die Anwendung von Chemikalien, Farben oder Änderungen betroffen sind, die nicht von den Garantiebestimmungen abgedeckt sind. Wenn die zurückgegebenen Waren von den Kunden in irgendeiner Weise beschädigt wurden, kann der Betrag der Erstattung reduziert werden.

Wenn Sie den Kaufvertrag stornieren und die Ware zurückgeben möchten, sind Sie selbst für die Rücksendung zuständig. Die Adresse für die Rücksendung lautet: Schobesberger - Fuchs GmbH, Pichl 64, 8984 Bad Mitterndorf, wo die zurückgesendete Ware kontrolliert wird. Soll die Rücksendung mit der Fuchs GmbH erfolgen, werden die Kosten in Höhe der zweifachen Zustellungskosten in Rechnung gestellt. Handelt es sich bei dem stornierten Artikel um eine Maßanfertigung, behält sich Pineca vor, 30% des Kaufpreises einzubehalten.

Der Kunde hat die Möglichkeit innerhalb der ersten 8 Wochen die Bestellung kostenlos zu stornieren, falls noch keine kostenpflichtigen Leistungen erbracht sind.

Standardprodukte, die nicht als Lagerware gekennzeichnet sind und einen Wert höher als 10.000 EUR haben, gewähren kein Recht kostenlos zu stornieren, falls bei der Ausführung der Bestellung kostenpflichtige Leistungen bereits erbracht sind.

§ 16 Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum. 

§ 17 Kontakt

Kunden können sich wie folgt an unseren Kundenservice wenden:

Unsere Kundenberater stehen Ihnen von Montag bis Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr zur Verfügung.

§ 18 Urheberrechte

Pineca ist Urheberrechtsinhaber, für alle auf der Webseite veröffentlichten Bilder, Filme und Texte. Eine Nutzung der Bilder, Filme und Texte ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Pineca nicht gestattet.

§ 19 Datenschutzhinweis

Pineca erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten, insbesondere die Kontaktdaten der Kunden, zur Abwicklung der Bestellung, so auch die E-Mailadresse, wenn diese angegeben wird. Zur Bonitätsprüfung kann Pineca Informationen (z.B. auch einen sogenannten Score-Wert) von externen Dienstleistern zur Entscheidungshilfe heranziehen und davon die Zahlungsart abhängig machen. Zu den Informationen gehören auch Informationen über die Anschrift der Kunden.

§ 20 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen Pineca und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben davon unberührt.

2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz von Pineca.

(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

(4) Der Kunde ist sich darüber im Klaren, dass der Beginn der Herstellung des Produkts einen Monat vor dem Liefertermin beginnt. Falls die Kosten für das Produkt in der Zeit zwischen der Bestätigung der Bestellung des Kunden und dem vereinbarten Termin dessen Erfüllung um mehr als 15 Prozent steigen, hat der Verkäufer das Recht, den Preis des Produkts entsprechend zu erhöhen. Nach Erhalt der Information über den neuen Produktpreis hat der Kunde das Recht: (a) dem Kauf des Produkts zum neuen, höheren Preis zuzustimmen; oder (b) die Bestellung abzulehnen und die Anzahlung zurückzuerhalten.
Der Kunde versteht und erkennt an, dass die Stornierung der Bestellung aufgrund einer Erhöhung des Produktpreises den Marktbedingungen geschuldet ist und den Kunden nicht dazu berechtigt, diesbezüglich Ansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen.
Der Kunde versteht und erkennt an, dass die Stornierung der Bestellung aufgrund einer Erhöhung des Produktpreises den Marktbedingungen geschuldet ist und den Kunden nicht dazu berechtigt, diesbezüglich Ansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen.

1.    Die Montage ist kein Bestandteil der Leistungen von Gartenhäuser24.de GmbH. Gartenhäuser24 ist lediglich der Vermittler zwischen dem Kunden und der Montagefirma. Falls der Kunde die Montage nicht mit dazubestellt hat, gehen alle anfallenden Montagekosten zulasten des Kunden. Dieser hat die Güter gemäß der Montageanleitung zu montieren. 

2.    Zum Montagetermin muss das Fundament fertig sein. Die Montage erfolgt ab Oberkante des Betonfundaments. Wenn nicht anders vereinbart, werden die ersten Fundamentträger direkt auf dem Betonfundament befestigt. Wenn der Kunde sich eine Feuchtigkeitssperre wünscht, muss er das Material selber besorgen, oder gesondert beauftragen. Die Montagefirma muss darüber vor Beginn informiert werden.

3.    In dem Montagepreis sind An- und Abfahrt, das Tragen des Bausatzes bis max. 15 Meter von dem Fundament, sowie die Dacheindeckung, wenn bei Gartenhäuser24 geordert, inbegriffen.

4.    Soweit Zusatzleistungen, wie Verlegung der Feuchtigkeitssperre, Montage von Dachrinnen, Imprägnierung, Stromkabelverlegung, u.a. zusätzlich vom Auftraggeber beauftragt werden, sind diese gesondert zu bezahlen, auch wenn vertraglich hierzu nichts vereinbart ist.

5.    Der Kunde muss einen Lichtstromanschluss, einen Wasseranschluss, sowie eine  Toillette zur Verfügung stellen. Falls es auf der Baustelle für einen der drei Punkten keine Möglichkeiten gibt, muss der Aufttraggeber im Voraus darüber informieren, damit die zusätzlichen Kosten rechtzeitig bewertet werden können.

6.    Die Baustelle darf in der Zeit der Montage des Rohbaus nur von den Monteuren betreten werden.  Die Baustelle kann von der Montagefirma abgesperrt werden. Die Leistungen von anderen Handwerkern können erst nach Fertigstellung der Montage durchgeführt werden.

Sollte es aufgrund anderer Arbeiten dennoch zu Verzögerungen der Montage kommen, wird dies dem Kunden in Rechnung gestellt.

7.    Nach Abschluss der Montage bleiben Verpackungsmaterial (Plastikfolie), Holzreste, sowie die Palleten auf der Baustelle. Diese sind vom Kunden zu entsorgen.

8.    Nach vertragsgemäßer Fertigstellung sind die erbrachten Leistungen vom Kunden abzunehmen. Die Abnahme darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden. Bei gravierenden Mängeln kann die Abnahme bis zur Beseitigung verweigert werden. Wird keine Abnahme vom Kunden verlangt, so gilt die Leistung nach Fertigstellung als abgenommen. Die erbrachten Leistungen der Montagefirma sind auch dann abgenommen, wenn der Kunde den Holzbau in Benutzung nimmt, oder weitergehende Arbeiten (Inneneinrichtung, Anstrich, usw.) vornimmt. 

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