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Die Baugenehmigung

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Vertriebsteam

Einer der wichtigsten Aspekte, die vor dem Bau eines neuen Gartengebäudes zu berücksichtigen ist, wäre die Frage, ob für das von Ihnen gewählte Gebäude eine Baugenehmigung erforderlich ist oder ob es von der Genehmigungspflicht befreit ist. Bestimmte Gebäude, die besondere technische Eigenschaften aufweisen, benötigen unter Umständen keine Baugenehmigung, so dass Sie sich die Anträge und somit viel Zeit und Geld sparen können.

Wenn Sie Ihr Gartenhaus planen, sollten Sie sich zunächst die folgenden Fragen stellen:

• Möchten Sie die Langlebigkeit Ihres Gartenhauses mit einem starken Fundament deutlich erhöhen?
• Wie groß soll Ihr Gartenhaus sein und wo wird es stehen?
• Wie möchten Sie es nutzen? Als Geräteschuppen oder als Wohnsitz im Sommer?

Eine Baugenehmigung kann für Holzbauten aller Arten, Größen, Zwecke und anderer technischer Merkmale erforderlich sein. Die Vorschriften hängen stark vom jeweiligen Bundesland ab und können je nach Standort des neuen Bauwerks drastisch variieren – je nachdem, ob es im eigenen Garten hinter dem Haus, in einem stark bebauten Gebiet oder z.B. im Alpenvorland errichtet werden soll.

Für kleine Holzgebäude ist in der Regel keine Baugenehmigung erforderlich, wenn sie in einer Stadt (oder einem bebauten Gebiet) errichtet werden. Für Gebäude, die außerhalb von Ortschaften (Gebiete im Umland) gebaut werden sollen, sind die Anforderungen wesentlich strenger. In diesem Fall ist fast immer eine Baugenehmigung erforderlich.

In der folgenden Tabelle finden Sie die Mindestanforderungen für den Bau von Holzgebäuden in den einzelnen Bundesländern. Beachten Sie bitte, dass es sich hierbei nur um Richtlinien handelt und wenden Sie sich vorab immer an die zuständige Behörde, bevor Sie eine Entscheidung treffen.

Burgenland
Generell ist eine Baugenehmigung für Bauwerke über 30 m² erforderlich.

Kärnten
Eine Genehmigung ist in der Regel für Gebäude größer als 40 m² notwendig.

Niederösterreich
Strukturen über 40 m² benötigen normalerweise eine Baugenehmigung.

Oberösterreich
Baugenehmigungen sind generell für Gebäude größer als 30 m² erforderlich.

Salzburg
Eine Genehmigung ist für Bauwerke, die 30 m² überschreiten, erforderlich.

Steiermark
Gebäude über 20 m² benötigen in der Regel eine Genehmigung.

Tirol
Baugenehmigungen sind typischerweise für Strukturen größer als 30 m² erforderlich.

Vorarlberg
Eine Genehmigung ist generell für Gebäude über 40 m² notwendig.

Wien
Baugenehmigungen sind für Strukturen größer als 30 m² erforderlich.

Diese Schwellenwerte sind allgemeine Richtlinien, und es kann Ausnahmen oder zusätzliche Anforderungen basierend auf der spezifischen Art des Bauvorhabens, seiner Nutzung und den örtlichen Bebauungsvorschriften geben. Für die genauesten und aktuellsten Informationen empfiehlt es sich, die Baubehörde oder die offiziellen Websites der jeweiligen Bundesländer zu konsultieren.

Unser Service für Baugenehmigungen

Sollte Ihr ausgewähltes Gebäude nicht die oben genannten Anforderungen erfüllen, müssen Sie eine Baugenehmigung beantragen. Wenn Sie möchten, dass wir Sie bei diesem Prozess unterstützen, indem wir Ihnen Zeichnungen, Begleitdokumente oder andere notwendige Anleitungen zur Verfügung stellen, können wir Ihnen dies als zusätzlichen Service anbieten.

In der folgenden Tabelle finden Sie Angebote für unseren Planungsgenehmigungsservice und Preise für zusätzliche Dienstleistungen:

Statische Berechnungen

Garagen und Gartenhäuser (bis zu 54 m²): 1065 EUR
Wochenend- und Sommerhäuser: 1875 EUR
Wohnhäuser: 2500 EUR
Statik für die Gründung (Stahlbetonplatte auf Frostschutzschotterschicht oder Streifenfundament): 1500 EUR


Berechnung des Wärmewiderstands
Alle Holzgebäude: 1065 EUR


Bearbeitung des Antragsformulars für die Baugenehmigung
Garagen, Carports und Gartenhäuser (bis zu 54 m²): 515-667 EUR (je nach Anschrift)
Wochenend- und Sommerhäuser: 2000 EUR
Wohnhäuser: 2500 EUR

Wenn Sie bestimmte Aspekte zu Ihrem ausgewählten Holzhaus besprechen möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung – zögern Sie nicht, uns anzurufen unter +43720022471 oder schreiben Sie uns: [email protected]

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